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schaupunkt

Allgemeine Geschäftsbedingungen schaupunkt

Anbieter: tolinax UG (haftungsbeschränkt), Oberhof 4, 83700 Oberhof · Stand: 3. Oktober 2026

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Teil A — Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der tolinax UG (haftungsbeschränkt) („schaupunkt“, „wir“) und ihren Kunden über
    a) die Buchung von Werbezeit auf digitalen Werbeflächen (Teil B),
    b) die Aufstellung eines Displays an einem Standort des Kunden (Teil C),
    c) Kauf und Miete von Display-Technik (Teil D).
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
  3. Unser Angebot richtet sich nicht an Verbraucher. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf unserer Website, Mediadaten und Reichweitenangaben sind kein bindendes Angebot.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir eine Buchung, Anfrage oder Bestellung in Textform bestätigen (Buchungsbestätigung per E-Mail) oder mit der Leistung beginnen.
  3. Für Online-Buchungen gilt: Der Kunde wählt Werbefläche, Zeitraum und Paket, lädt sein Motiv hoch und schließt die Buchung mit dem Schaltfeld „zahlungspflichtig buchen“ ab. Bis dahin kann er alle Angaben ändern.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die bei Vertragsschluss angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Werbebuchungen sind im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über die im Buchungsweg angebotenen Zahlungsarten. Miete und laufende Software-Leistungen werden monatlich im Voraus berechnet.
  3. Rechnungen stellen wir elektronisch aus. Gerät der Kunde in Verzug, dürfen wir Leistungen nach vorheriger Ankündigung in Textform zurückhalten.
  4. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 4 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Vertrags. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

§ 5 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach unserer Datenschutzerklärung.
  2. Reichweiten und Passantenzahlen ermitteln wir ausschließlich anonym. Es werden keine Bilder gespeichert und keine Personen identifiziert. Ausgewiesen werden nur zusammengefasste Zählwerte.
  3. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (z. B. bei Gewinnspielen über seine Werbung), schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

§ 6 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der tolinax UG (haftungsbeschränkt), soweit der Kunde Kaufmann ist.
  3. Änderungen dieser Bedingungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Partei laufende Dauerverträge zum Änderungszeitpunkt kündigen.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Teil B — Buchung von Werbezeit

§ 7 Leistung

  1. Wir spielen das Motiv des Kunden im gebuchten Zeitraum auf den gebuchten Werbeflächen im Wechsel mit weiteren Inhalten aus. Maßgeblich sind Anzahl und Länge der Einblendungen laut Buchungsbestätigung.
  2. Reichweiten, Kontakt- und Passantenzahlen sind Erfahrungs- und Schätzwerte. Sie sind keine zugesicherte Eigenschaft, es sei denn, wir haben eine Mindestzahl ausdrücklich zugesagt.
  3. Wir dürfen die Reihenfolge der Inhalte festlegen und Einblendungen innerhalb des gebuchten Tages verschieben, solange die gebuchte Gesamtzahl erreicht wird.

§ 8 Motive

  1. Der Kunde liefert das Motiv in den Formaten und Fristen der Mediadaten. Liegt es nicht rechtzeitig vor, verschiebt sich der Beginn nicht zu unseren Lasten; der Preis bleibt geschuldet.
  2. Jedes Motiv wird vor der Ausspielung geprüft. Wir dürfen Motive ablehnen, die gegen Gesetze, behördliche Auflagen, Rechte Dritter, die guten Sitten oder die Vorgaben des Standorts verstoßen, insbesondere Werbung für Tabak, Glücksspiel ohne Erlaubnis, politische Parteien sowie diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte. Die Entscheidung teilen wir per E-Mail mit. Bei Ablehnung kann der Kunde ein geändertes Motiv nachreichen; geschieht das nicht bis zum Beginn, erstatten wir den Preis abzüglich bereits entstandener Kosten.
  3. Der Kunde versichert, alle Rechte am Motiv zu besitzen, und stellt uns von Ansprüchen Dritter wegen der Ausspielung frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  4. Der Kunde räumt uns die für die Ausspielung und für Belegaufnahmen nötigen Nutzungsrechte für die Dauer der Buchung ein.

§ 9 Störungen

  1. Fallen Einblendungen aus Gründen aus, die wir zu vertreten haben (z. B. technischer Ausfall eines Displays), holen wir sie innerhalb von 30 Tagen nach. Ist das nicht möglich, erstatten wir den anteiligen Preis.
  2. Ausfälle durch höhere Gewalt, Stromausfall am Standort oder behördliche Anordnung führen zu einer anteiligen Erstattung, wenn sie mehr als 5 % der gebuchten Einblendungen betreffen.
  3. Weitere Ansprüche wegen ausgefallener Einblendungen bestehen nur nach § 4.

§ 10 Stornierung

  1. Der Kunde kann eine Buchung bis 14 Tage vor Beginn kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung berechnen wir 50 % des Preises, ab Beginn den vollen Preis.
  2. Kündigen wir aus wichtigem Grund (z. B. nachträglich festgestellter Rechtsverstoß des Motivs), schuldet der Kunde den Preis für die bis dahin erbrachten Einblendungen.

Teil C — Display-Standort (Partner)

§ 11 Gegenstand

  1. Der Standortpartner stellt eine geeignete Fläche, insbesondere ein Schaufenster, und die Stromversorgung zur Verfügung. Wir bzw. der Partner installieren dort ein Display, das Werbung und Informationsinhalte zeigt.
  2. Der Partner erhält eine Beteiligung an den Netto-Werbeerlösen seines Displays nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Anteil. Die Abrechnung erfolgt monatlich; ausgezahlt wird, sobald der Saldo 25 € übersteigt, spätestens zum Quartalsende.
  3. Der Partner kann eigene Inhalte auf seinem Display zeigen, im vereinbarten Zeitanteil und nach den Regeln des § 8 Abs. 2.

§ 12 Pflichten des Partners

  1. Der Partner hält das Display während der vereinbarten Zeiten in Betrieb, unterbricht die Stromversorgung nicht absichtlich und meldet Schäden unverzüglich.
  2. Stromkosten trägt der Partner, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Der Partner holt nötige Genehmigungen des Vermieters oder der Eigentümer ein und informiert uns über Auflagen.

§ 13 Laufzeit

  1. Der Standortvertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
  2. Bei Vertragsende gibt der Partner gestellte Technik vollständig zurück oder hält sie zur Abholung bereit.

Teil D — Kauf und Miete von Display-Technik

§ 14 Kauf

  1. Gekaufte Technik bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
  2. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Wir leisten nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatz.
  3. Software-Aktualisierungen spielen wir für die Dauer eines bestehenden Software-Vertrags kostenlos aus der Ferne ein.

§ 15 Miete

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate. Danach verlängert sich die Miete monatlich und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  2. Gemietete Technik bleibt unser Eigentum. Der Kunde behandelt sie pfleglich, versichert sie gegen Diebstahl und Beschädigung und gibt sie bei Vertragsende vollständig zurück.
  3. Wir beheben Störungen, die nicht der Kunde zu vertreten hat, kostenlos, nach unserer Wahl durch Fernwartung oder Austausch.
  4. Bei Verlust oder vom Kunden verschuldeter Beschädigung ersetzt der Kunde den Zeitwert.