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schaupunkt

Worauf wir beim Aufstellen achten

Diese Hinweise gelten je nach Standort. Sie ersetzen keine Rechtsberatung.

Hinweise im Einzelnen

Bewegte Bilder und helle Bildschirme zur Straße regeln die Straßenverkehrsordnung und oft eine kommunale Satzung. Ein Bildschirm darf nicht blenden oder ablenken.

Der Sensorknoten erkennt niemanden. Die Auswertung läuft auf dem Sensor, auf die Plattform gelangen nur Zusammenfassungen je Zeitfenster. Die Ausrichtungshilfe beim Aufstellen ist ab Werk aus; eingeschaltet lädt sie ein Standbild mit geschwärzten Privatbereichen hoch.

Wer Preise zeigt, beachtet die Preisangabenverordnung wie bei jedem Preisschild.

Für Apotheken, Praxen und Gesundheitsprodukte gilt das Heilmittelwerbegesetz: keine Heilversprechen, Pflichtangaben wo nötig.

Werbung für Alkohol ist mit den Einschränkungen des Jugendschutzes möglich.

Namen von Gästen, Patienten, Bewohnern oder Schülern und personenbezogene Leistungswerte gehören nicht auf einen Bildschirm, den andere sehen.

Ob Werbung Dritter zulässig ist, regeln das Land beziehungsweise die Gemeinde. Werbung lässt sich für einen Standort ganz ausschalten.

schaupunkt ist kein Ersatz für die amtliche Alarmierung.

Der Bildschirm zeigt allgemeine Informationen für Besucher, keine Information für den Flugbetrieb.

Ein Bildschirm hängt nie über Rettungs-, Sicherheits- oder Fluchtweg-Hinweisen.

Impressum und Datenschutzerklärung stehen unter Impressum und Datenschutz.